Seit dem 1. Januar 2023 ist in Italien ein neues Verpackungsgesetz in Kraft.
Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Dekret Nr. 116 vom 3. September 2020, wonach alle Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen, die getrennt werden können, mit einer Kennzeichnung versehen werden müssen.
Ziel ist es, die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling zu erleichtern, die Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und gleichzeitig ein gewisses Maß an Umweltschutz zu gewährleisten.
Das für die Verpackung verwendete Material muss durch einen alphanumerischen Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 97/129/EG gekennzeichnet sein, zum Beispiel:
Verpackungsart | Recyclingcode | Material |
---|---|---|
Aluminium Clip | ALU 41 | Aluminium |
Aluminiumdose | ALU 90 | Aluminium |
Metalldeckel Metalleimer Metallfass Metalldose Metallkanister | FE 40 | Stahl |
Kartusche Zylinder Düse | HDPE 02 | Polyethylen hoher Dichte |
Polybeutel Beutelauskleidung | LDPE 04 | Polyethylen niedriger Dichte |
Karton Box | PAP 20 | Wellpappe/Karton |
Mittlerer Kern (in Bändern) | PAP 21 | Nicht gewellte Pappe/Karton |
Fassauskleidung | PET 01 | Polyethylenterephthalat |
Rechteckiger Eimer Kunststoffeimer Kunststoffdeckel | PP 05 | Polypropylen |
Kunststoff/Aluminium-Verbundfolie | PP 90 | Plastik/Aluminium |
Weitere Informationen finden Sie beim Nationalen Verpackungskonsortium in Italien (CONAI) - https://www.progettarericiclo.com/en/docs/environmental-labeling-packaging
Sollte ein Verpackungstyp nicht aufgeführt sein oder sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.