Verpackungsrecycling


Seit dem 1. Januar 2023 ist in Italien ein neues Verpackungsgesetz in Kraft.

Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Dekret Nr. 116 vom 3. September 2020, wonach alle Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen, die getrennt werden können, mit einer Kennzeichnung versehen werden müssen.

Ziel ist es, die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling zu erleichtern, die Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und gleichzeitig ein gewisses Maß an Umweltschutz zu gewährleisten.

Das für die Verpackung verwendete Material muss durch einen alphanumerischen Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 97/129/EG gekennzeichnet sein, zum Beispiel:

Packaging table

VerpackungsartRecyclingcodeMaterial
Aluminium ClipALU 41Aluminium
AluminiumdoseALU 90Aluminium
Metalldeckel
Metalleimer
Metallfass
Metalldose
Metallkanister
FE 40Stahl
Kartusche
Zylinder
Düse
HDPE 02Polyethylen hoher Dichte
Polybeutel
Beutelauskleidung
LDPE 04Polyethylen niedriger Dichte
Karton
Box
PAP 20Wellpappe/Karton
Mittlerer Kern (in Bändern)PAP 21Nicht gewellte Pappe/Karton
FassauskleidungPET 01Polyethylenterephthalat
Rechteckiger Eimer
Kunststoffeimer
Kunststoffdeckel
PP 05Polypropylen
Kunststoff/Aluminium-VerbundfoliePP 90Plastik/Aluminium

 

 

Weitere Informationen finden Sie beim Nationalen Verpackungskonsortium in Italien (CONAI) - https://www.progettarericiclo.com/en/docs/environmental-labeling-packaging

Sollte ein Verpackungstyp nicht aufgeführt sein oder sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.